Qualifikation

Gütesiegel

Ich bin berechtigt das oben abgebildete Gütesiegel zu führen. Das Gütesiegel steht für besondere Sachkunde.
Wer öffentlich bestellt und vereidigt bzw. besonders qualifiziert (zertifiziert) ist und dies nachgewiesen hat, darf dieses Gütesiegel verwenden.
Zweck ist es, dem Verbraucher ein Erkennungsmerkmal zu geben, das ihm hilft, aus der Vielzahl von Sachverständigen den richtigen, qualifizierten Sachverständigen zu finden.
 
Ich bin seit 2014 durch die IHK Passau für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen verfügen über eine überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Integrität. Sie werden von den Kammern vor ihrer öffentlichen Bestellung in einem aufwändigen Verwaltungsverfahren auf besondere Sachkunde geprüft und nach der Bestellung ständig überwacht.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind an die Sachverständigenordnung der zuständigen Bestellungskammer gebunden.
Durch diese Ordnung und die Aufsicht durch die Kammern ist gewährleistet, dass die Sachverständigen ihre Gutachten gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch und persönlich erstatten. Die Schweigepflicht gewährleistet, dass Informationen, die bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit erlangt werden, nicht an unbefugte Dritte gelangen.
Durch eine Fortbildungspflicht und den Erfahrungsaustausch mit Kollegen bildet sich der Sachverständige kontinuierlich fort.
 
Zusätzlich zur öffentlichen Bestellung bin ich nach DIN EN ISO/IEC 17024 als „Bau-Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“ seit 2009 von der IQ-Zert GmbH & Co.KG, sankt Augustin zertifiziert.
Nach der EN ISO/IEC 17024 können Personen von einem von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) beliehenen akkreditierten Institution zertifiziert werden. Hierbei handelt es sich um ein System der öffentlichen Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren.
Durch das Akkreditierungsverfahren der Zertifizierungsgesellschaft ist eine hohe Transparenz geschaffen. Die akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wird selber regelmäßig auf die Einhaltung der Inhalte des Akkreditierungsvertrages (Prüfungsverfahren) von der DAkkS überwacht.
Die DAkkS wird 2014 erstmals vollständig und dann alle fünf Jahre durch die „European Akkreditation“ überwacht.
Ob die Zertifizierung von Sachverständigen die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Deutschland aus Gründen des EU-Rechts (nicht zulässige Einschränkung der Berufsausübung für EU-tätige und EU-zugelassene Sachverständige) ersetzen soll, wurde in deutschen Fachkreisen (den bestehenden Sachverständigenverbänden mit ihren mehrheitlich ö.b.u.v. Mitgliedern und dem Gesetzgebungsorgan) intensiv diskutiert. Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 für eine Beibehaltung der öffentlichen Bestellung ausgesprochen.